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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsrücktritt und Stornierung Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter den folgenden Bedingungen möglich:

Stornierung durch den Auftraggeber: Bei einer Absage durch den Auftraggeber gelten folgende gestaffelte Stornogebühren, basierend auf den vereinbarten Gesamtkosten:

  • Ab Buchung der Veranstaltung: 30 % der Gesamtkosten
  • Ab 6 Monaten vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtkosten
  • Ab 8 Wochen vor der Veranstaltung: 80 % der Gesamtkosten
  • Während der laufenden Veranstaltung: 100 % der Gesamtkosten

Besonderheiten: Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, werden die Stornogebühren separat vereinbart. Sollte die Absage bzw. Verschiebung auf behördlichen Auflagen beruhen, entfällt die Stornogebühr komplett.

Rücktritt durch den Trauredner: Ein Rücktritt des Trauredners ist nur aus wichtigem Grund (höhere Gewalt) möglich – etwa bei Krankheit, Unfall, Diebstahl des Equipments oder irreparablen technischen Ausfällen. In diesen Fällen (ausgenommen im Todesfall) verpflichtet sich der Trauredner, sich nach bestem Gewissen auf die Suche nach einem adäquaten Ersatz (Ersatzredner) zu machen.

2. Haftungsregelungen

  • Personen- und Sachschäden: Für Schäden während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber. Eine Haftung des Trauredners greift nur bei nachweislich grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seinerseits.
  • Schäden am Equipment / Arbeitsmaterial: Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für Schäden an der Technik (z. B. Mikrofon, Lautsprecher) und den Arbeitsmaterialien (z. B. Manuskript, Notizen) des Trauredners, die durch Gäste (fahrlässig oder vorsätzlich) verursacht werden. Dies gilt auch für Diebstahl am Veranstaltungsort.
  • Ausfall durch Fremdeinwirkung: Kann der Trauredner seine Leistung aufgrund von Umständen nicht erbringen, die er nicht zu verantworten hat (z. B. Unwetter, Stromausfall, behördliche Verbote oder Betriebsstörungen vor Ort), behält er den Vergütungsanspruch. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen kein Recht auf Rücktritt, Schadensersatz oder Einbehalt der Zahlung.

3. Rechte und Pflichten des Trauredners

  • 3.1 Inhaltliche Gestaltung & Umsetzung: Der Trauredner erarbeitet und hält seine Rede nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vorherigen Absprachen mit dem Brautpaar. Die rhetorische und inhaltliche Umsetzung liegt jedoch in seinem künstlerischen Ermessen. Die Gage ist erfolgsunabhängig. Der Trauredner darf sich von einer Hilfsperson für den Auf-/Abbau der Technik und die Event-Unterstützung begleiten lassen.
  • 3.2 Verspätung und Nichterscheinen: Verspätet sich der Trauredner, wird die Ausfallzeit anteilig gutgeschrieben. Sollte der Trauredner unentschuldigt nicht erscheinen (Fälle aus Punkt 1 ausgenommen), wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € fällig.
  • 3.3 Referenznennung: Der Trauredner darf den Auftraggeber als Referenz nennen. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, muss er den Trauredner bis spätestens zwei Wochen vor dem Event darüber informieren.
  • 3.4 Foto- und Videomaterial: Zu Marketingzwecken darf der Trauredner (vor, während oder nach der Zeremonie) Foto-, Video- und Tonaufnahmen machen und diese (z. B. auf seiner Website oder Social Media) nutzen. Erkennbare Personen werden vorab um Erlaubnis gefragt. Ein generelles Werbeverbot muss dem Trauredner bis zum Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

4. Pflichten des Auftraggebers

  • 4.1 Bewirtung: Der Auftraggeber stellt dem Trauredner kostenfrei Getränke sowie eine veranstaltungsübliche Verpflegung zur Verfügung. Sonstige Auslagen werden vorab individuell vereinbart.
  • 4.2 Logistik und Parkplatz: Der Auftraggeber sorgt für eine freie Zufahrt zum Be- und Entladen. Ist der Weg zum Ort der Zeremonie ungewöhnlich lang oder barrierebehaftet, stellt der Auftraggeber zwei Helfer bereit. Ein personennaher, kostenfreier Parkplatz ist zu garantieren (etwaige Parkgebühren oder Strafzettel wegen widerrechtlichen Abstellens mangels Alternativen trägt der Auftraggeber).
  • 4.3 GEMA: Falls während der Trauung urheberrechtlich geschützte Musik abgespielt wird, liegen die Anmeldung und die Gebührenabwicklung mit der GEMA in der Verantwortung des Auftraggebers. Reine Privatfeiern (wie Hochzeiten) sind in der Regel hiervon befreit.
  • 4.4 Technik-Arbeitsplatz: Es ist ein ausreichend großer, ebener und sauberer Platz für den Trauredner und sein Equipment bereitzustellen. Der Auftraggeber sorgt für eine abgesicherte Stromzufuhr in der Nähe des Standorts.
  • 4.5 Open-Air-Zeremonien und Wetterschutz: Bei Trauungen unter freiem Himmel trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko. Der Bereich des Trauredners (insbesondere Technik und Papiere) muss vor Regen, direkter Sonneneinstrahlung und Schmutz geschützt sein. Bei extremer Witterung ist vom Auftraggeber eine angemessene Alternative (Plan B) zur Verfügung zu stellen. Muss die Zeremonie wegen mangelhaftem Schutz abgebrochen oder abgesagt werden, bleibt der Anspruch auf die volle Gage bestehen.

5. Schlussbestimmungen

  • 5.1 Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.
  • 5.2 Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Schweinfurt vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • 5.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarung am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.

Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

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